Du kennst sicherlich die Situation, dass der Patient nicht in eine Klinik oder zur Arztpraxis transportiert werden möchte und er somit den Transport verweigert. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie gehst du damit um?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Patient einsichtsfähig und einwilligungsfähig ist. Sollte dies der Fall sein, es liegen also beispielsweise keine Anhaltspunkte für einen extensiven Alkoholkonsum, Drogenintox, oder ähnliches vor und der Patient ist klar orientiert, kannst du davon ausgehen, dass dieser Patient weiß, was er möchte. Daher hast du kein Recht, diesen Patienten gegen seinen Willen in eine Klinik zu transportieren, denn hierbei könnte evtl. eine Freiheitsberaubung nach § 239 StGB im Raum stehen. Der Patient kann dann mit einem Rechtsanwalt Rettungsdienst gegen dich vorgehen. Daher rate ich dir, kläre den Patienten darüber auf, was im schlimmsten Fall passieren kann, wenn er nicht mit in eine Klinik fährt und sich nicht behandeln lässt. Diese Aufklärung sollte so genau wie möglich durchgeführt und auch dokumentiert werden. Verschone den Patienten bitte mit deinen Fachbegriffen, denn ein Laie kann mit diesen Begriffen meist nichts anfangen, aber verharmlose die Dinge nicht, sondern nenne sie beim Namen. Sollte der Patient einen Notruf abgesetzt haben, weil er beispielsweise über Kaltschweißigkeit, Brustschmerzen und Atemnot klagt und er weigert sich trotzt allem in die Klinik transportiert zu werden, kläre ihn darüber auf, dass hier die Verdachts- bzw. Arbeitsdiagnose eines Herzinfarktes im Raum steht und sollte er sich nicht behandeln lassen, sprich nicht in eine Klinik transportieren lassen, es durchaus zum Tod kommen kann. Wirklich auch so dramatisch formulieren, damit später nicht ein Rechtsanwalt Rettungsdienst gegen dich vorgehen wird. Der Laie kann hier nichts damit anfangen, wenn du dies verharmlost, beschönigst oder Fachbegriffe verwendest.

Anders ist der Fall zu sehen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Patient beispielsweise Drogen eingenommen hat. Hier ist der Patient nicht einsichtsfähig und ihn aufzuklären, bringt dir letztendlich gar nichts, da er die Folgen seiner Entscheidung nicht abschätzen kann. In diesem Fall empfehle ich dir, einen Notarzt nachzufordern, der an dieser Stelle entscheidet, wie mit dem Patienten weiter zu verfahren ist. So nimmst du dich aus der Haftung und ein Rechtsanwalt Rettungsdienst wird nicht gegen dich vorgehen. Es ist abzuklären, ob eine Fremd- und/ oder Eigengefährdung vorliegt.

Dokumentiere die Daten und Fakten der Aufklärung so exakt wie möglich in deinem Notfallprotokoll, damit später nicht ein Rechtsanwalt Rettungsdienst etwas anderes gegen dich vorbringen kann. Aber auch Messwerte, anamnestische Erhebungen, die Arbeits bzw. Verdachtsdiagnose und alle sonstigen relevanten Daten müssen sich zu deinem Schutz in diesem Protokoll wiederfinden. Lasse den Patient dieses Protokoll unterschreiben, dass er einen Transport durch dich verweigert. Wenn verfügbar lasse ebenfalls die Angehörigen, Nachbarn, Personen unterschreiben, die vor Ort sind und die Situation mitbekommen haben. Informiert diese anwesenden Personen auch über eure Verdachtsdiagnose. Teilt Ihnen mit, dass der Patient einen Transport trotzt des dringenden Anratens deinerseits verweigert. Teile dem Patienten, wie auch den Angehörigen mit, dass Sie jederzeit nochmals den Notruf wählen sollen, wenn Sie sich unsicher sind, oder sich an der Situation etwas verändert bzw. sich diese verschlechtert und notiere dies auch in deinem Protokoll. Nehmt den Patienten oder den Angehörigen die Angst, nochmals einen Notruf abzusetzen. Wenn dies alles entsprechend und ordnungsgemäß dokumentiert ist, kannst du beruhigt sein und dich gegenüber der Leitstelle wieder frei melden und gibst dieser die Rückmeldung, dass der Patient den Transport verweigert hat, dass dies auch im Einsatzleitsystem nochmals dokumentiert ist. Solltest du dir – aus welchen Gründen auch immer- jedoch unsicher sein, kannst du dir immer einen Notarzt zur Abklärung nachfordern.

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